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Nutzungsrechtliche Bestimmungen im Umgang mit Unterlagen von M-TEC

Für die Unternehmen der M-TEC-Gruppe stehen Service und Kundenorientierung im Fokus. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Inhalten wie Texten, Bildern oder Videomaterial (in der Folge kur „Materialien“ genannt). Für all diese Materialien überlässt M-TEC den Partnern für die Dauer der Kooperation und bis auf Widerruf die hier definierten zweckgebundenen und eingeschränkten Nutzungs- und Bearbeitungsrechte.

Nutzungsrechte

Die Materialien dürfen vom Partner ausschließlich für die Bewerbung von M-TEC Produkten genutzt werden. Eine Weitergabe der Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch M-TEC erlaubt.  Das Urheberrecht bleibt als nicht übertragbares Recht bei M-TEC und den jeweiligen Urhebern. Als Urheber und Quelle ist M-TEC anzuführen. Allfällige Hinweise in den Materialien auf die Urheberschaft dürfen nicht entfernt werden. 

Bearbeitungsrechte

Die Materialien dürfen inhaltlich nur in dem Umfang bearbeitet werden, der unbedingt erforderlich ist, um den Zweck (Bewerbung von M-TEC Produkten) zu erfüllen und/oder um regionalen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Eine Übersetzung der Materialien in die regionale Sprache ist gestattet.

Insoweit eigene Leistungen des Partners auf Texten, Grafiken oder anderen Medienformen von M-TEC aufbauen, darf das Endergebnis nicht im Widerspruch zu den von M-TEC beigestellten Materialien und Aussagen stehen. Die CI-Vorgaben M-TECs dürfen nicht beeinträchtigt oder verletzt werden. Das zweckgebundene und eingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht wird von M-TEC für die Zeit der Kooperation und bis auf Widerruf auf den Partner übertragen. Der Partner ist daher berechtigt, die Materialien sowohl in einer unveränderten Form als auch in einer durch den Partner adaptierten Form zu verwenden. Für neue Werke, die auf Vorleistungen von M-TEC basieren, räumt der Partner in weiterer Folge M-TEC das uneingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für diese ein. Der Partner ist verpflichtet, alle veränderten, adaptierten, weiterentwickelten und übersetzten Materialien unverzüglich an M-TEC zu senden.

M-TEC behält sich vor, die Einräumung der Nutzungs- und Bearbeitungsrechte unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende zu widerrufen. Kommt es jedoch zur Verletzung dieser Vorgaben durch den Partner, ist M-TEC berechtigt, die Nutzungs- und Bearbeitungsrechte mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen. Erfolgt der Widerruf, ist der Partner nicht mehr berechtigt, Materialien zu verwenden und/oder zu bearbeiten. Beanstandete Materialien sind unverzüglich zu vernichten. 

Fehler, Schäden und Gewährleistungen

Für Fehler, die im Rahmen der Bearbeitung von Materialien durch den Partner entstehen, haftet dieser. M-TEC ist von allen Forderungen, die aus derartigen Fehlern resultieren schad- und klaglos zu halten. M-TEC haftet nicht für die Konformität der Materialien mit regionalen gesetzlichen Vorschriften (Land, Bundesland). 

Mögliche Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen im regionalen Wirkungsgebiet des Partners (Land, Bundesland, …) sind durch den Partner zu prüfen. Die Haftung für Forderungen, Ansprüche oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Materialien regionalen Vorschriften nicht entsprechen, trägt der Partner. M-TEC ist auch diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.